In der EU-Fluggastrechte-Verordung ist definiert welche Entschädigung Fluggesellschaften bei Verspätung, Anullierung oder Nichtbeförderung zahlen müssen. Ihre Rechte müssen Sie innerhalb von drei Jahren geltend machen.
Leider schieben viele Airlines eine Zahlung sehr lange Zeit vor sich her, oder zahlen überhaupt nicht, in der Hoffnung dieses Geld einzusparen. Um Druck auszuüben können Sie zu einem Anwalt gehen, oder versuchen Ihr Recht über ein Fluggastprotal zu bekommen.
Wenn Sie möchten können Sie hier die Durchsetzung Ihrer Rechte bei Flugrecht.de beantragen:
Naturlich gilt auch hier: Wenn Sie Fragen haben oder wir Ihnen weiter helfen können, scheuen Sie nicht eine Mail zu schicken, anzurufen oder uns zu besuchen.